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AI generated - Label für Webseite und Online-Marketing

KI-Inhalte auf Websites und im Online-Marketing kennzeichnen

Unsere Bewertung zu Rechtslage, Empfehlungen und Best Practices

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung, kurz EU AI Act. Damit stellt sich für Unternehmen eine sehr praktische Frage: Welche Texte, Bilder und Videos müssen als KI-generiert oder KI-bearbeitet gekennzeichnet werden?

Auch hier ist die typische Juristen-Antwort „kommt drauf an“ passend, denn eine pauschale Antwort gibt es nicht. Weder muss jeder mit KI überarbeitete Text einen Hinweis erhalten, noch ist jede automatische Bildkorrektur kennzeichnungspflichtig. Entscheidend sind die Art des Inhalts, seine Wirkung auf den Nutzer, der Veröffentlichungszweck und die redaktionelle Kontrolle.

Aber es gibt für die gängigen Anwendungsfälle von KI praktische Empfehlung, die wir aus unserer Perspektive gerne darlegen.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt unsere Einschätzung aus der Praxis wieder, die auf Erfahrungen aus Web-, E-Commerce- und Online-Marketing-Projekten beruht. Ob und wie eine Kennzeichnung rechtlich erforderlich ist, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Was der EU AI Act tatsächlich verlangt

Artikel 50 unterscheidet zwischen Anbietern von KI-Systemen und Unternehmen, die solche Systeme einsetzen.

Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet und als solche technisch erkennbar sind. Das betrifft beispielsweise die Anbieter von Bild-, Video- oder Textgeneratoren.

Unternehmen, Agenturen und andere professionelle Nutzer solcher Systeme gelten dagegen häufig als Betreiber. Für sie bestehen unter bestimmten Voraussetzungen eigene Offenlegungspflichten gegenüber den Personen, die mit einem KI-System oder einem KI-generierten Inhalt in Kontakt kommen.

Zu den praktisch relevanten Fällen gehören:

  • Nutzer interagieren direkt mit einem KI-System, beispielsweise einem Chatbot.
  • KI erzeugt oder manipuliert Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die als authentisch oder wahr wahrgenommen werden könnten.
  • KI erzeugt oder manipuliert Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
  • Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung werden eingesetzt.

Die Offenlegung muss klar, unterscheidbar und spätestens beim ersten Kontakt mit dem System oder Inhalt erfolgen. Sie muss außerdem die geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

Die Bundesnetzagentur fasst die unterschiedlichen Transparenzpflichten übersichtlich zusammen. Die Europäische Kommission hat ergänzende Leitlinien und Erläuterungen zu Artikel 50 veröffentlicht.

Nicht jeder KI-Einsatz muss öffentlich gekennzeichnet werden

Der Einsatz von KI allein löst keine generelle sichtbare Kennzeichnungspflicht aus.

Wenn ein Mitarbeiter eine Übersetzung mit KI vorbereitet, einen Text sprachlich verbessert oder einen Entwurf anschließend fachlich prüft und überarbeitet, muss das Ergebnis nicht automatisch mit „KI-generiert“ versehen werden.

Auch bei Bildern ist zu unterscheiden. Das Entfernen eines Hintergrunds, eine Farbkorrektur oder eine Verbesserung der Bildschärfe ist etwas anderes als ein künstliches Kunden-Testimonial oder die täuschend echte Darstellung eines Ereignisses, das nie stattgefunden hat.

Für die Praxis empfehlen wir deshalb eine Ampel.

Die KI-Kennzeichnungsampel

Textbeiträge

EinstufungTypische FälleEmpfehlung
🟢 GrünFachlich geprüfte Produkttexte, Marketingseiten, Blogbeiträge und Social-Media-PostsKeine sichtbare KI-Kennzeichnung
🟠 OrangeVollständig automatisierte Texte, sensible Themen oder nur oberflächlich geprüfte InhalteInhalt und Prüfprozess kontrollieren
🔴 RotUngeprüfte KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informierenSichtbar kennzeichnen

Bei Texten dürfte der überwiegende Teil der üblichen Unternehmenskommunikation in den grünen Bereich fallen. Voraussetzung ist eine echte inhaltliche Prüfung.

Es reicht nicht, dass ein Mitarbeiter den Text kurz überfliegt oder nur Rechtschreibfehler korrigiert. Die prüfende Person muss den Inhalt fachlich beurteilen, Aussagen ändern oder ablehnen können und tatsächlich kontrollieren, ob die Informationen korrekt und belastbar sind. Zusätzlich muss eine Person oder das Unternehmen die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernehmen.

Einzelne mit KI entworfene oder überarbeitete Sätze rechtfertigen aus unserer Sicht keine Kennzeichnung des gesamten Beitrags als KI-generiert. Entscheidend ist nicht, ob irgendeine Formulierung mit KI-Unterstützung entstanden ist, sondern wie der veröffentlichte Inhalt insgesamt erstellt, geprüft und verantwortet wurde.

Bilder

EinstufungTypische FälleEmpfehlung
🟢 GrünFreisteller, Hintergrundentfernung, Farbkorrektur, Bildschärfung oder offensichtlich künstliche IllustrationKeine sichtbare Kennzeichnung
🟠 OrangeKI-generierte Produkträume, virtuelle Anwendungssituationen, künstliche Personen oder stark veränderte ProduktbilderKontext und Täuschungspotenzial prüfen
🔴 RotTäuschend echte Personen, Testimonials, Orte, Produkte oder Ereignisse, die für authentisch gehalten werden könntenSichtbar kennzeichnen

Nicht jedes KI-generierte Bild ist automatisch ein Deepfake. Entscheidend ist, ob es existierende oder plausibel existierende Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse so darstellt, dass Nutzer den Inhalt für authentisch oder wahr halten könnten.

Ein abstraktes Headerbild oder eine erkennbar fantastische Illustration ist anders zu bewerten als das vermeintlich echte Foto eines Kunden, Mitarbeiters oder Referenzprojekts.

Unabhängig vom AI Act können künstliche Produktdarstellungen wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Ein KI-Label rechtfertigt keine irreführende Darstellung von Produkteigenschaften, Ergebnissen oder Referenzen.

Video und Audio

EinstufungTypische FälleEmpfehlung
🟢 GrünSchnittassistenz, Rauschunterdrückung, Farbkorrektur oder automatische UntertitelKeine sichtbare Kennzeichnung
🟠 OrangeKI-Animationen, synthetische Sprecher oder virtuelle ProduktanwendungenKontext und Täuschungspotenzial prüfen
🔴 RotStimmenklone, künstliche Aussagen, realistisch dargestellte Personen oder EreignisseSichtbar beziehungsweise hörbar kennzeichnen

Bei Videos und Audios ist das Täuschungspotenzial häufig höher als bei einzelnen Bildern. Realistisch wirkende KI-Avatare, geklonte Stimmen und künstlich erzeugte Aussagen sollten deshalb besonders sorgfältig bewertet werden.

Empfehlungen für Social Media

Beiträge mit Bildern oder Videos

Enthält ein Social-Media-Beitrag ein kennzeichnungspflichtiges Bild oder Video, empfehlen wir das offizielle EU-Label als sichtbares Wasserzeichen beziehungsweise Overlay.

Die Europäische Union stellt unterschiedliche Symbole für vollständig KI-generierte und teilweise KI-modifizierte Inhalte zur Verfügung. Die offiziellen EU-Labels können kostenlos heruntergeladen und verwendet werden.

Das Label sollte:

  • direkt auf dem Bild oder Video erscheinen,
  • ausreichend groß und kontrastreich sein,
  • nicht durch andere Bedienelemente überlagert werden,
  • auch nach einem Beschnitt erkennbar bleiben,
  • bei Videos ausreichend lange sichtbar sein,
  • nach Möglichkeit beim Teilen oder Herunterladen erhalten bleiben.

Die Verwendung des EU-Labels allein garantiert noch keine Rechtskonformität. Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass das Symbol freiwillig ist und die Prüfung des konkreten Anwendungsfalls nicht ersetzt. Es bietet Unternehmen aber eine einheitliche und leicht verständliche Form der Kennzeichnung.

Reine Textbeiträge

Bei einem vollständig KI-generierten, kennzeichnungspflichtigen Textbeitrag empfehlen wir den Hinweis #KIgeneriert oder #AIgenerated am Ende des Beitrags.

Damit bleibt die eigentliche Aussage im Vordergrund und der Hinweis ist trotzdem eindeutig dem vollständigen Text zugeordnet.

Voraussetzung ist, dass der Hashtag in der normalen Beitragsansicht unmittelbar sichtbar ist. Kürzt die Plattform den Text und erscheint #KIgeneriert erst nach dem Anklicken von „Mehr anzeigen“, kann die Kennzeichnung zu spät erfolgen. In diesem Fall muss der Hinweis innerhalb des sichtbaren Bereichs oder über eine plattformeigene Kennzeichnungsfunktion ausgegeben werden.

Je nach Bearbeitungsumfang können unterschiedliche Begriffe verwendet werden:

  • #KIgeneriert / #AIgenerated für vollständig oder weitgehend erzeugte Inhalte
  • #KImodifiziert / #AImodified für wesentlich mit KI veränderte Inhalte
  • #KIunterstützt / #AIsupported als freiwilliger Hinweis bei einer unterstützenden Nutzung

#KIunterstützt / #AIsupported sollte sparsam eingesetzt werden. Wird jede Übersetzung, Rechtschreibkorrektur und Formulierungshilfe markiert, verliert die Kennzeichnung ihren eigentlichen Informationswert. Aus der Praxis heraus würden wir eher empfehlen, diese Kennzeichnung nur zu verwenden, wenn ein Höchstmaß an Transparenz angestrebt wird.

Onlinewerbung und Kampagnen

Bei Werbeanzeigen sollte ein notwendiger KI-Hinweis bereits im Werbemittel erscheinen. Eine Erklärung auf der verlinkten Landingpage kommt zu spät, wenn Nutzer die künstliche Darstellung bereits in der Anzeige wahrgenommen haben.

Besonders kritisch sind:

  • künstliche Kunden- oder Mitarbeiter-Testimonials,
  • virtuelle Markenbotschafter,
  • KI-generierte Vorher-nachher-Darstellungen,
  • künstliche Referenzprojekte,
  • stark veränderte Produktabbildungen,
  • synthetische Stimmen,
  • realistisch wirkende Anwendungssituationen,
  • künstlich erzeugte Ereignisse.

Die Kennzeichnung eines KI-Inhalts ersetzt nicht die Kennzeichnung als Werbung. Beide Hinweise erfüllen unterschiedliche Zwecke.

Auch eine gekennzeichnete KI-Anzeige darf nicht irreführend sein. Ein Unternehmen kann sich bei falschen Produktversprechen oder erfundenen Referenzen nicht mit dem Hinweis #KIgeneriert entlasten.

Alt-Texte und Metadaten reichen allein nicht aus

Der Alt-Text dient in erster Linie der Barrierefreiheit. Er beschreibt Inhalt und Funktion eines Bildes für Nutzer assistiver Technologien und erscheint im normalen Seitenaufbau nicht sichtbar.

Eine rechtlich erforderliche sichtbare Offenlegung kann deshalb nicht allein im Alt-Text untergebracht werden.

Statt nur #KIgeneriert einzutragen, sollte ein sinnvoller Alt-Text den Inhalt und die künstliche Herkunft gemeinsam beschreiben:

KI-generierte Darstellung eines modernen Büroarbeitsplatzes mit drei Personen.

Auch maschinenlesbare Metadaten erfüllen eine andere Funktion als ein sichtbarer Hinweis. Für relevante Inhalte empfehlen wir deshalb drei Ebenen:

  1. sichtbare Kennzeichnung für den Nutzer,
  2. barrierefreie Beschreibung,
  3. technische Herkunfts- und Statusinformationen.

Responsive Darstellung beachten

Kennzeichnungen werden häufig am Desktop geplant und anschließend auf mobilen Geräten nicht ausreichend geprüft.

Ein Hinweis darf nicht nur beim Überfahren eines Elements mit der Maus erscheinen. Auf Smartphones und Tablets gibt es keinen verlässlichen Hover-Zustand. Auch ein Tooltip, der ausschließlich per Maus erreichbar ist, ist keine belastbare Lösung.

Bei der technischen Umsetzung sollten mindestens folgende Punkte geprüft werden:

  • Smartphone, Tablet und Desktop,
  • Hoch- und Querformat,
  • verschiedene Bildzuschnitte,
  • automatisch erzeugte Vorschaubilder,
  • Social-Media-Beschnitte,
  • Kontrast vor hellen und dunklen Bildbereichen,
  • Überlagerung durch Cookie-Banner oder Chat-Widgets,
  • Tastaturbedienung,
  • Screenreader-Ausgabe,
  • Verhalten beim Teilen und Herunterladen.

Die Position darf sich durch ein responsives Layout nicht unbemerkt vom zugehörigen Inhalt lösen.

Für reine Website-Darstellungen kann ein HTML-Overlay eine gute Lösung sein. Für Social-Media-Exporte und Downloads sollte das Label dagegen fest in eine abgeleitete Bilddatei eingebettet werden. Das Originalbild sollte unverändert erhalten bleiben.

Produkttexte, Marketingseiten und Blogbeiträge

Für normale Produktbeschreibungen empfehlen wir keine pauschale sichtbare Kennzeichnung. Informationen über Material, Maße, Farbe oder Anwendung sind in vielen Fällen keine Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Werden diese Angaben fachlich geprüft und vom Unternehmen verantwortet, dürfte regelmäßig keine Kennzeichnung nach Artikel 50 erforderlich sein.

Besondere Vorsicht ist bei sensiblen Aussagen geboten:

  • gesundheitliche oder medizinische Wirkungen,
  • Produktsicherheit,
  • Gefahrenhinweise,
  • Lebensmittel und Allergene,
  • Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen,
  • Finanzprodukte,
  • Preise und Rabatte,
  • rechtliche oder normative Eigenschaften.

Hier ist eine fachliche Prüfung wichtiger als ein KI-Label. Eine Kennzeichnung macht falsche Informationen nicht zulässig.

Dasselbe gilt für Marketingseiten und Blogbeiträge. Ein KI-Entwurf, den ein fachlich geeigneter Mitarbeiter kontrolliert, überarbeitet und freigibt, muss nicht automatisch öffentlich gekennzeichnet werden.

Unsere Empfehlung lautet deshalb:

Nicht jeder KI-Einsatz gehört ins Frontend. Aber jeder wesentliche KI-Einsatz gehört in einen geregelten Redaktions- und Freigabeprozess.

Ein gemeinsames Datenmodell für CMS und Shopsysteme

Unabhängig vom verwendeten System sollten Unternehmen dieselben grundlegenden Informationen erfassen.

Für Bilder, Videos und Audios

  • keine KI-Beteiligung,
  • KI-unterstützt,
  • vollständig KI-generiert,
  • wesentlich KI-modifiziert,
  • offensichtlich künstliche Darstellung,
  • möglicherweise authentisch wirkende Darstellung,
  • Deepfake beziehungsweise hohes Täuschungspotenzial,
  • redaktionell geprüft,
  • Prüfer und Prüfdatum,
  • öffentliche Kennzeichnung,
  • verwendetes Label.

Für Texte

  • redaktionell erstellt,
  • KI-unterstützt,
  • vollständig KI-generiert,
  • fachlich geprüft,
  • redaktionell verantwortlich,
  • Thema von öffentlichem Interesse,
  • Kennzeichnung erforderlich,
  • öffentlicher Hinweis.

Der Status sollte zunächst am ursprünglichen Inhalt gespeichert werden. Zusätzlich muss eine abweichende Bewertung für die konkrete Verwendung möglich sein.

Ein KI-generiertes Bild kann als erkennbar illustrative Hintergrundgrafik unkritisch sein. Dasselbe Motiv kann jedoch problematisch werden, wenn es an anderer Stelle als vermeintlich echtes Referenzfoto eingesetzt wird.

Best Practices für WordPress

In WordPress sollten KI-Angaben strukturiert in der Medienbibliothek und an Beiträgen gespeichert werden. Alt-Text, Bildtitel oder Beschreibung sind dafür keine geeigneten Ersatzfelder.

Für Bilder bietet sich aktuell das Plugin AI Image Disclosure & Labels an. Es ermöglicht unter anderem:

  • Kennzeichnung einzelner Gutenberg-Bilder,
  • Kennzeichnung von Beitragsbildern,
  • Unterscheidung zwischen KI-generiert und KI-bearbeitet,
  • responsive Label-Ausgabe,
  • eigene Symbole,
  • zusätzliche maschinenlesbare Angaben.

Das offizielle EU-Label kann als eigenes Symbol hinterlegt werden.

Das Plugin ist allerdings noch sehr neu und hat bislang nur wenige aktive Installationen. Außerdem wird das Label als Bestandteil der Website ausgegeben, aber nicht fest in die Bilddatei eingebrannt. Beim Herunterladen oder externen Teilen kann es deshalb verloren gehen.

Vor einem produktiven Einsatz sollten Theme-Kompatibilität, Caching, Beitragslisten, individuelle Gutenberg-Blöcke und mobile Darstellung geprüft werden.

Für freiwillige Hinweise an Texten existiert außerdem Desk9 AI Content Disclosure. Das Plugin bietet einen Disclosure-Block, Shortcodes und eine automatische Ausgabe nach Beiträgen. Als zentrale Lösung für Artikel 50 ist es aus unserer Sicht weniger geeignet, weil es KI-unterstützte Texte relativ pauschal kennzeichnet und keine vollständige Prüf- und Ampellogik enthält.

Für größere WordPress-Projekte empfehlen wir daher eine Erweiterung um:

  • Ampelstatus,
  • fachliche Freigabe,
  • Prüfer und Prüfdatum,
  • automatische gekennzeichnete Bildableitungen,
  • Veröffentlichungssperre für ungeprüfte rote Inhalte.

Best Practices für TYPO3

Für TYPO3 ist die Extension AI Label von b13 derzeit die vollständigste Lösung.

Sie bietet:

  • KI-Status für Seiten, Inhaltselemente und Dateien,
  • Unterscheidung zwischen KI-generiert und KI-modifiziert,
  • Dokumentation der menschlichen Prüfung,
  • Speicherung von Prüfer und Prüfzeitpunkt,
  • automatisches Zurücksetzen der Prüfung nach Änderungen,
  • Übersicht ungeprüfter Inhalte,
  • Frontend-Kennzeichnung,
  • offizielle EU-Symbole,
  • HTML-Overlay oder fest eingebranntes Label,
  • unveränderte Originaldateien,
  • Schnittstelle für andere KI-Extensions.

Die Extension ist für TYPO3 13.4 und 14.3+ vorgesehen. Für ältere Installationen muss eine alternative Umsetzung geprüft werden.

In der Standardkonfiguration kennzeichnet die Extension auch fachlich geprüfte KI-Texte öffentlich. Der AI Act lässt bei Texten unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme zu. Deshalb sollte die Frontend-Logik an den eigenen Redaktionsprozess angepasst werden.

Für TYPO3-Projekte mit eigenen Inhaltselementen und Sitepackages muss außerdem geprüft werden, ob sämtliche individuellen Bild- und Videotemplates das Label korrekt ausgeben.

Best Practices für Shopware 6

Für Shopware 6 ist derzeit keine spezialisierte Erweiterung erkennbar, die KI-Herkunft, Ampel, redaktionelle Prüfung und sichtbare Kennzeichnung gemeinsam abbildet.

Im Shopware Store sind allgemeine Wasserzeichen-Plugins erhältlich. Diese wurden jedoch für Marken- und Kopierschutz entwickelt und kennzeichnen häufig alle Produktbilder pauschal. Sie unterscheiden nicht zwischen normalen Bildern, KI-generierten Darstellungen und kennzeichnungspflichtigen Deepfakes.

Außerdem erfassen sie in der Regel weder Produkttexte noch Erlebniswelten oder redaktionelle Freigaben. Teilweise werden nur große Produktbilder gekennzeichnet, nicht aber Vorschaubilder, Listings oder Feeds.

Für Shopware empfehlen wir deshalb derzeit eine projektspezifische Erweiterung mit:

  • Custom Fields für Produkte und Medien,
  • Ampelstatus,
  • KI-generiert beziehungsweise KI-modifiziert,
  • Prüfstatus für Produkttexte,
  • automatischer EU-Kennzeichnung bei roten Medien,
  • unverändertem Originalbild,
  • gekennzeichneter Bildableitung,
  • Ausgabe auf Produktdetailseiten, in Listings und Erlebniswelten,
  • Übergabe an Produktfeeds und Social-Commerce-Kanäle.

Gerade bei Feeds reicht ein CSS-Overlay im Shop nicht aus. Google Shopping, Meta Catalog und Marktplätze erhalten nur die tatsächliche Bilddatei. In diesen Fällen muss eine gekennzeichnete Bildableitung exportiert werden.

Best Practices für Magento und Adobe Commerce

Auch für Magento beziehungsweise Adobe Commerce ist derzeit keine überzeugende Komplettlösung verfügbar.

Im Adobe Commerce Marketplace finden sich zahlreiche Erweiterungen, die Produkttexte, Metadaten oder Alt-Texte mit KI erzeugen. Die nachvollziehbare Erfassung der KI-Herkunft, die fachliche Prüfung und die sichtbare Kennzeichnung werden dadurch jedoch nicht gelöst.

Eine eigene Extension sollte mindestens enthalten:

  • EAV-Attribute für KI-Status und Prüfung von Produkttexten,
  • separate KI-Metadaten für jedes Galeriebild,
  • Ampel im Backend,
  • Prüfer und Prüfdatum,
  • Kennzeichnung in Produktgalerie und Page Builder,
  • übersetzbare Hinweise pro Store View,
  • Ausgabe über REST und GraphQL,
  • Berücksichtigung in Produktfeeds.

Ein einzelnes Attribut auf Produktebene reicht nicht aus. Ein Produkt kann gleichzeitig ein echtes Hauptbild, eine KI-generierte Anwendungssituation und ein stark verändertes Detailbild enthalten. Jedes Medium benötigt deshalb eine eigene Bewertung.

Best Practices für Shopify

Für Shopify steht seit Juli 2026 die App LabelAI – EU AI Act zur Verfügung.

Die App bietet:

  • Scan von Produkt- und Dateibildern,
  • Hinweise auf eine mögliche KI-Herkunft,
  • manuelle Bestätigung,
  • Kennzeichnung ausgewählter Bilder,
  • automatische Badge-Ausgabe,
  • mehrsprachige Hinweise,
  • Theme-Integration ohne individuelle Programmierung.

Die Erkennung basiert unter anderem auf vorhandenen Content Credentials, Dateinamen und Alt-Texten. Sie ist deshalb als Vorselektion zu verstehen, nicht als zuverlässiger technischer Nachweis. Die endgültige Entscheidung muss weiterhin ein Redakteur treffen.

Auch diese App ist noch sehr neu und besitzt bislang keine belastbare Bewertungshistorie. Vor dem Einsatz sollte geprüft werden, ob die Kennzeichnung in Produktlisten, Empfehlungen, individuellen Theme-Bereichen und mobilen Ansichten korrekt erscheint.

Zusätzlich muss geklärt werden, was bei Downloads, Produktfeeds und Social-Commerce-Kanälen geschieht. Ein Storefront-Badge wird nicht automatisch in die exportierte Bilddatei übernommen.

Können Plugins die rechtliche Prüfung ersetzen?

Nein. Ein Plugin kann Felder bereitstellen, Warnungen ausgeben und Labels anzeigen. Es kann aber nicht zuverlässig entscheiden, ob eine Darstellung täuschend echt wirkt, ob ein Text ein Thema von öffentlichem Interesse behandelt oder ob eine menschliche Prüfung fachlich ausreichend war.

Deshalb sollten Unternehmen bei der Auswahl einer Erweiterung auf vier Funktionen achten:

  1. strukturierte Erfassung der KI-Herkunft,
  2. dokumentierte fachliche Prüfung,
  3. kontextabhängige Kennzeichnung,
  4. zentrale und responsive Ausgabe.

Ein Plugin, das lediglich auf jedes Bild dasselbe Wasserzeichen setzt, greift zu kurz. Ebenso wenig genügt ein Textfeld, in das Redakteure nach eigenem Ermessen einen Hinweis eintragen können.

Unsere Empfehlung für die Praxis

Unternehmen benötigen keine Kennzeichnung auf jedem mit KI bearbeiteten Inhalt. Sie benötigen einen nachvollziehbaren Prozess.

Dieser Prozess sollte folgende Schritte enthalten:

  1. KI-Einsatz beim Erstellen oder Hochladen dokumentieren.
  2. Inhalt anhand der Ampel bewerten.
  3. fachliche Prüfung durchführen und festhalten.
  4. redaktionelle Verantwortung zuweisen.
  5. erforderliche Kennzeichnung automatisch ausgeben.
  6. Darstellung auf mobilen Geräten und in allen Ausgabekanälen testen.
  7. Bildableitungen, Feeds und Social-Media-Exporte berücksichtigen.
  8. Einstufung nach wesentlichen Änderungen erneut prüfen.

Für Texte ist die fachliche Prüfung häufig wichtiger als ein sichtbares Label. Bei realistisch wirkenden Bildern, Videos und Audios ist dagegen eine klare Offenlegung notwendig, sobald der Inhalt für authentisch gehalten werden könnte.

Die sinnvollste Regel bleibt deshalb:

So kompakt wie möglich, so sichtbar wie erforderlich – und intern so nachvollziehbar wie nötig.

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