Cookie-Hinweis vs. Webdesign und Usability

Dieser Artikel ist Nummer 6 von 4 im Special "Datenschutzgrundverordnung 2018"

Die neue Datenschutzgrundverordnung greift ab Mai 2018. Für Händler und Unternehmer bedeutet das auch im Internet und für die digitalen Prozesse einen teilweise erheblichen Anpassungsbedarf.

Sind die Hinweise Pflicht?

Aussage von Google

Im Web trifft man mittlerweile immer häufiger auf penetrant aufpoppende oder an den Rändern klebende Cookie-Hinweise. Grund dafür ist die im letzten Jahr von Google ins Leben gerufene Pflicht, einen solchen Hinweis zu platzieren. Aber muss ich mich in Deutschland als Webseitenbetreiber an die Aufforderung von Google halten?

Betroffen sind alle Webseiten und alle Apps, in denen die folgenden Google-Produkte eingesetzt werden:

  • Google AdSense
  • DoubleClick for Publishers
  • DoubleClick Ad Exchange

Lieber Publisher,
hiermit möchten wir Sie auf eine neue Richtlinie zur Einholung der Zustimmung der Endnutzer in der EU hinweisen, mit der den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Best Practices Rechnung getragen wird. Diese Richtlinie sieht vor, dass Sie zur Einholung der Zustimmung des Endnutzers verpflichtet sind, wenn Sie Produkte wie Google AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange einsetzen.

Bitte lesen Sie möglichst bald unsere Richtlinie zur Zustimmung der Nutzer in der EU. Gemäß diesen Richtlinien müssen Sie die Zustimmung der Endnutzer in der EU einholen, wenn Sie Google-Produkte einsetzen und dabei Cookies und andere Daten gespeichert und abgerufen sowie Daten erfasst, weitergegeben und genutzt werden. Die Richtlinie hat keine Auswirkungen auf die in Ihrem Vertrag enthaltenen Bestimmungen über das Eigentum an Daten.

Bitte setzen Sie diese Richtlinie so bald wie möglich um, spätestens jedoch bis zum 30. September 2015.

Falls Ihre Website oder App über keinen der Richtlinie entsprechenden Zustimmungsmechanismus verfügt, implementieren Sie bitte jetzt einen solchen. Um Ihnen die Implementierung zu erleichtern, haben wir einige hilfreiche Ressourcen unter cookiechoices.org für Sie zusammengestellt.

Diese Richtlinienänderung erfolgte in Reaktion auf die Best Practices und rechtlichen Vorgaben der europäischen Datenschutzbehörden. Entsprechend diesen Vorgaben wurden vor Kurzem auch Änderungen an Googles eigenen Websites vorgenommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Richtlinienteam

Cookie-Hinweis für andere Google Produkte?

Für die verbreitetsten Google Produkte wie Google Analytics und AdWords wird aktuell kein Cookie-Hinweis gefordert.

Zuerst Richtlinie, dann Hinweis – Die Lage in Deutschland

In der EU gibt es seit 2009 die sogenannten „Cookie-Richtlinie“. Ihr Ziel? Cookies, die dazu dienen Werbung anhand von Persönlichkeitsprofilen der Nutzer auszuspielen, nur mit der Zustimmung der Nutzer zu setzen.

Da im Grunde nahezu niemand diesen Vorschlag praktisch umgesetzt hat, werden auf Webseiten Cookie-Hinweise platziert, die auf den Einsatz von Cookies nachträglich hinweisen und darüber aufklären, dass Nutzer Werbe-Cookies widersprechen können.

Warum sind die Cookie-Hinweise in Deutschland noch nicht verbreitet?
Dafür sorgt das deutsche Datenschutzrecht. In unserem Telemediengesetz (§ 15 Abs.3) ist folgendes festgelegt:

Der Diensteanbieter darf für Zwecke der Werbung, […] Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht. Der Diensteanbieter hat den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht im Rahmen der Unterrichtung nach § 13 Abs. 1 hinzuweisen. […]

Halten wir fest: Die Nutzer müssen auf Werbe-Cookies sowie Opt-Outs (nachträgliches Widersprechen) hingewiesen werden und der Paragraph wirkt wie eine rechtliche Grundlage.
Da es diese Vorschrift schon vor den Cookie-Hinweisen gab und es ausreichte diese Hinweise in der Datenschutzerklärung zu führen, sahen die Onlineanbieter keinen Anlass an diesem Zustand etwas zu ändern und einen Cookies-Hinweis auf der Webseite zu setzen.

Unsere Empfehlung und Usability

Wir raten von der Integration eines solchen Hinweises ab. Wie oben beschrieben ist es in Deutschland nach wie vor rechtlich nicht hundertprozentig geregelt, ob die Hinweise Pflicht sind, oder eben nicht.

Außerdem leidet die Usability der Webseite stark unter den Cookie-Hinweisen: Sie sind zumeist das Erste, das einem auf der Seite ins Auge sticht oder entgegenspringt. Das „Wegklicken“ der beschriebenen Hinweise lenkt zusätzlich vom eigentlichen Inhalt ab.

Sollte sich die Lage ändern, werden wir an dieser Stelle natürlich darüber informieren.


Update Februar 2018

Im Rahmen der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung 2018, die am 25. Mai 2018 europaweit in Kraft tritt, raten wir zu einem Cookie-Hinweis um maximale Aufklärung und  Rechtssicherheit zu erzielen. 

Weitere Beiträge dieser Serie« Datenschutzerklärung – Was muss rein?10 DSGVO-Fallen im Unternehmen für Sie und Ihre Mitarbeiter »
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