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Mitarbeiter an der Pinnwand am Bauen einer Mindmap

E-Commerce rechtssicher: Safety First für Onlinehändler

Ist Ihr Online-Shop rechtssicher? Auf diese Gesetze sollten Sie achten.

Wer einen Online-Shop betreibt weiß: Fallstricke, gerade durch die vielfältigen Änderungen ab 2018, gibt es genug. Um nur die DSGVO oder das Verpackungsgesetz zu nennen – eine berechtigte Abmahnung durch die neuen Gesetze hier kann schnell recht teuer für Sie werden. Denn die rechtlichen Bestimmungen im Online-Handel lassen genug Platz für kleinere oder auch größere Fehler. Ist Ihr E-Commerce rechtssicher oder kann er bei Kunden, Partnern und natürlich auch in Ihrem Unternehmen einen nicht unerheblichen Schaden anrichten? Eine Beratung durch einen Fach-Juristen ist unabdingbar.

Gerade im Bereich E-Commerce sind die rechtlichen Fallstricke besonders zahlreich. Auch wenn wir keine Rechtsberatung anbieten, können wir Ihnen technische Lösungen empfehlen und Sie an entsprechende Experten und Juristen vermitteln.

Julian Wottawa, Teamleiter unserer E-Commerce-Agentur in Stuttgart

Gefahrenpool Cyberkriminalität

Ein Fehler im System oder in der Programmierung kann auch dazu führen, dass Ihr ganzes Unternehmen in Gefahr ist, denn ein Angriff durch Cyberkriminelle kann bei Ihnen alles lahmlegen. Und die Kriminellen werden hier immer erfindungsreicher – für 2021 haben Experten einen weltweiten Schaden von 6 Billionen Dollar vorausgesagt! Hierunter fallen auch kreative Ideen wie DDoS-Attacken, die mit ganzen Botnetzen angreifen oder das illegale Bitcoin-Schürfen. Der Fantasie der Hacker scheint keine Grenzen gesetzt zu sein. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie durch regelmäßige Updates Ihrer Systeme etwaige Sicherheitslücken schnell schließen.

Datenschutzgrundverordnung

Die Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung sind auch für Sie anzuwenden. Was hinsichtlich der DSGVO-Anpassungen für Ihr System besonders wichtig ist finden Sie unserem Beitrag. In jedem Fall sollten Sie diese Maßnahmen ergreifen und damit dafür sorgen, dass in dieser Hinsicht Ihr Online-Shop rechtssicher ist.

Bei uns als Internetagentur fragen häufig Betreiber von Online-Shops oder von Internetseiten an. Als Nicht-Juristen aber Technik- und Web-Experten können wir allenfalls Hinweise geben. Dabei legen wir als Agentur auch großen Wert auf die Einhaltung der DSGVO.

Victoria Beckhöfer, Datenschutzbeauftragte unserer Internetagentur in Stuttgart, Heilbronn und Heidelberg

Grundpreisangaben

Der Gesetzgeber sieht in der Preisangabenverordnung (PAngV) vor, dass bei Angeboten (gegenüber dem Endverbraucher) durch den Händler bei Waren die in Fertigverpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden ein Grundpreis neben dem Endpreis anzugeben ist. Gerade beim Online-Vertrieb von Kosmetik, Reinigungsmittel oder Lebensmittel ist die Grundpreisangabe erforderlich, damit Ihr E-Commerce rechtssicher ist. Dies ist in § 2 der Preisangabenverordnung festgelegt.

Verpackungsgesetz mit neuen Regeln

Haben Sie sich schon im Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle angemeldet? Das wird nämlich mit dem seit dem 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz verlangt. Natürlich sind Sie Hersteller, wenn Sie das Produkt selbst verpacken und gewerbsmäßig in Umlauf bringen. Aber auch, wenn Sie Ware importieren und als Erster am deutschen Markt einführen gilt für Sie die Systembeteiligungspflicht. Also drohen Ihnen auch hier bei Nichtbeachtung Abmahnungen und hohe Bußgelder.

Geoblocking-Verordnung in der EU

Seit Dezember 2018 ist es laut der Geoblocking-Verordnung Vorschrift, dass Sie Ihre Kunden aus der Europäischen Union genauso behandeln müssen, wie Ihre Kunden aus dem Inland. Dürfen Ihre deutschen Kunden auf Rechnung kaufen, muss das auch für alle anderen europäischen Kunden möglich sein. Auch hier sind Abmahnungen und hohe Bußgelder möglich.

Produkthaftung – auch als Importeur sind Sie dabei!

Auch Sie wenn das Produkt, das Sie verkaufen, nicht herstellen – es gilt das Prinzip „mitgehangen, mitgefangen“! Sie sind als „Inverkehrbringer“ verpflichtet, ein Produkt zu kennzeichnen und Risiken zu minimieren. Das bedeutet für Sie Stichproben der Importware durchzuführen, Warnungen auszusprechen oder in letzter Konsequenz auch Rückrufe einzuleiten. Weiterhin haben Sie eine Informationspflicht, was beispielsweise eine Gebrauchsanweisung auf Deutsch beinhaltet. Falls Sie von einem Risiko wissen, sind Sie ebenfalls verpflichtet, dieses der Marktüberwachungsbehörde zu melden.

Abkassieren durch Abmahnindustrie

Es gibt viele Rechtsverstöße, denen Onlinehändler aufsitzen können. Sei es nur durch die neuen DSGVO Verordnungen, Fehler in den AGB oder im Impressum oder generell im Urheber- und Markenrecht. Es scheint sich hier regelrecht eine Abmahnindustrie gebildet zu haben. Neben den Pseudo-Wettbewerbern sitzen etliche Abmahnanwälte in den Startlöchern und warten darauf, bis sich bei einem Wettbewerber im Online-Shop eine kleine Unachtsamkeit einschleicht. Dabei wird geprüft, ob Ihr E-Commerce rechtssicher scheint – wenn nicht, dann wird fröhlich abgemahnt und vor allem abkassiert!

So versichern Sie Ihren E-Commerce

Gute Nachricht: Sie können Ihren Webshop versichern, für den Fall, dass Ihr E-Commerce nicht rechtssicher ist! Ihre Berufshaftpflichtversicherung für E-Commerce sollte das anbieten. Und das sogar für kleines Geld. Abgesichert werden muss im Idealfall:

  • Rechtsverletzungen wie Marken-, Urheber-, Lizenz-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverletzungen sollten als größte Risiken abgesichert sein.
  • Überregionaler Versicherungsschutz, idealerweise international, d. h. für weltweit eintretende Fälle.
  • Zusätzliche Produkthaftpflichversicherung, vor allem für Shopbetreiber, die Waren importieren und hierbei dann als Hersteller gelten.
  • Schäden, die durch Cyberkriminalität entstehen, also auch im Eigeninteresse einen eventuell entstehenden Schaden hier mitversichern. Denn das Risiko wird hier nicht weniger werden!
  • Enthaltene Zusatzbausteine in der Versicherung, wie eine Versicherungsmöglichkeit des Geschäftsführers, falls dieser in der persönlichen Haftung steht oder eine Vertrauensschadenversicherung ist zu empfehlen. Diese versichert Sie gegen Betrug durch Dritte oder auch die eigenen Mitarbeiter.

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