Ab dem 27. September 2026 müssen Händler Verbraucher beim Verkauf von Waren deutlicher auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweisen. Dafür führt die EU eine einheitliche, harmonisierte Mitteilung ein.
Für Betreiber von B2C-Onlineshops klingt das zunächst nach einer überschaubaren Änderung: Hinweis einbauen, fertig. Ganz so einfach ist es nicht.
Denn der neue EU-Gewährleistungshinweis muss an der richtigen Stelle im Kaufprozess erscheinen, darf gestalterisch nicht beliebig verändert werden und muss auch in internationalen Shops, individuellen Checkouts und unterschiedlichen Frontends funktionieren.
Für Unternehmen bedeutet das deshalb weniger ein rechtliches Großprojekt als einen konkreten technischen Prüfauftrag: Ist unser Shop darauf vorbereitet?
Der neue Gewährleistungshinweis ist keine Produktdaten-Herausforderung wie das GARAN-Label. Er betrifft dafür wesentlich mehr B2C-Shops und greift direkt in die Customer Journey und den Checkout ein.
Sabrina Fimm, Expertin für Informationstechnologie & Design unserer UI/UX-Agentur
Was ändert sich ab dem 27. September 2026?
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Sie erweitert unter anderem die Informationspflichten der EU-Verbraucherrechterichtlinie.
Verbraucher sollen künftig bereits vor Vertragsschluss klar darauf hingewiesen werden, dass für Waren ein gesetzliches Gewährleistungsrecht besteht und dieses nach EU-Recht grundsätzlich eine Mindestdauer von zwei Jahren vorsieht. Dafür wird eine EU-weit einheitliche harmonisierte Mitteilung verwendet.
Die konkrete Gestaltung wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt. Sie gilt ab dem 27. September 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die wesentliche Änderung lautet also nicht: „Es gibt plötzlich ein neues Gewährleistungsrecht.“ Das gesetzliche Gewährleistungsrecht existiert längst. Neu ist vielmehr: Händler müssen Verbraucher deutlich und in einem vorgegebenen EU-Format darauf aufmerksam machen.
Gesetzliche Gewährleistung
Sie entsteht aus dem Gesetz und betrifft die Verantwortung des Verkäufers dafür, dass die Ware vertragsgemäß ist.
Gewerbliche Garantie
Sie ist eine zusätzliche freiwillige Zusage eines Herstellers oder Händlers.
GARAN-Label
Eine weitere neue EU-Kennzeichnung für bestimmte kostenlose Haltbarkeitsgarantien des Herstellers von mehr als zwei Jahren.
Der allgemeine EU-Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label sollten deshalb nicht miteinander verwechselt werden.
Wen betrifft der neue EU-Gewährleistungshinweis?
Die praktisch wichtigste Zielgruppe sind Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen. Damit betrifft die Änderung einen großen Teil klassischer B2C- und D2C-Onlineshops.
| Geschäftsmodell | Relevanz |
|---|---|
| B2C-Onlineshop mit physischen Waren | hoch |
| Hersteller mit eigenem D2C-Shop | hoch |
| Händler mit stationärem Handel und Onlineshop | hoch |
| Gemischter B2B-/B2C-Shop | B2C-Bereich prüfen |
| Reiner B2B-Shop | in der Regel nicht vom Verbraucherhinweis betroffen |
| Unternehmenswebsite ohne Warenverkauf | nicht unmittelbar betroffen |
| Digitale Inhalte / digitale Dienstleistungen | eigene Informationspflichten beachten |
Die Branche ist dabei zunächst zweitrangig. Ein Elektronikhändler fällt ebenso darunter wie ein Mode-Shop, ein Möbelhändler oder ein Hersteller, der Ersatzteile an Endkunden verkauft.
Die EU-Vorgabe knüpft an den Verbrauchervertrag über Waren an, nicht daran, ob ein Produkt besonders erklärungsbedürftig oder langlebig ist.
Wie sieht der neue Hinweis aus?
Die EU gibt Gestaltung und Inhalt der harmonisierten Mitteilung vor.
Damit unterscheidet sich die neue Regel deutlich von vielen klassischen Rechtstexten im Shop. Händler sollen nicht einfach selbst einen Satz wie „Es gilt die gesetzliche Gewährleistung“ formulieren oder einen eigenen Hinweis gestalten.
Die Durchführungsverordnung schreibt ein einheitliches Erscheinungsbild vor. Für Online-Verträge muss die harmonisierte Mitteilung in der vorgesehenen RGB-Farbversion verwendet werden. Die Gestaltungselemente dürfen nicht frei verändert werden. Der enthaltene QR-Code führt Verbraucher zu weiterführenden Informationen über ihre Gewährleistungsrechte.
„Das ist kein neuer Rechtstext für den Footer. Die EU macht den Gewährleistungshinweis zu einem sichtbaren Bestandteil des Kaufprozesses.“
Genau dieser Unterschied ist für die technische Umsetzung entscheidend.
Wo muss der Hinweis im Onlineshop erscheinen?
Hier wird die Änderung für Shopbetreiber relevant.
Die Richtlinie verlangt, dass die Information vor Vertragsschluss hervorgehoben zur Verfügung gestellt wird. Bei elektronisch geschlossenen Verträgen, durch die eine Zahlungspflicht entsteht, müssen bestimmte Informationen einschließlich des Hinweises auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht klar, hervorgehoben und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung bereitgestellt werden.
Für die Praxis bedeutet das: Ein Link im Footer oder eine Erläuterung irgendwo in den AGB allein ist nicht das, worauf diese Regelung zielt.
Die EU nennt bei Onlineverkäufen außerdem eine allgemeine Erinnerung auf der Website des Händlers als Beispiel für die hervorgehobene Darstellung.
Aus technischer Sicht sollten Shopbetreiber deshalb mindestens folgende Bereiche prüfen:
Produktinformation → Warenkorb → Checkout → Bestellabschluss
Der wichtigste Prüfpunkt ist dabei der Checkout unmittelbar vor der zahlungspflichtigen Bestellung.
Warum ein einfacher Hinweis im Footer nicht genügt
Viele Shops besitzen bereits Hinweise zu Gewährleistung, Widerruf, AGB oder Garantiebedingungen. Daraus sollte jedoch nicht geschlossen werden, dass damit automatisch auch die neue Pflicht erfüllt ist. Die neue EU-Vorgabe verfolgt gerade das Ziel, die Information aus dem juristischen Kleingedruckten herauszuholen.
Drei Punkte sind entscheidend:
Sichtbarkeit.
Der Hinweis muss hervorgehoben sein.
Zeitpunkt.
Der Verbraucher muss die Information erhalten, bevor er seine Bestellung abgibt.
Format.
Die harmonisierte Mitteilung hat eine vorgegebene Gestaltung.
Damit wird aus einer zunächst rechtlichen Informationspflicht eine konkrete Frontend- und Checkout-Anforderung.
- Verkaufen wir Waren an Verbraucher?
- Können wir die harmonisierte Mitteilung unmittelbar vor der Bestellung einbinden?
- Haben wir unterschiedliche Checkouts, Länder, Sprachen oder Storeviews?
- Gibt es individuelle Frontends, Apps oder Headless-Lösungen, in denen die Änderung separat umgesetzt werden muss?
Wer bereits bei Frage zwei oder drei keine eindeutige Antwort hat, sollte den technischen Aufbau des Shops frühzeitig prüfen.
Checkout technisch vorbereiten
Unsere Experten prüfen Shop und Checkout technisch.
- Storefront und Checkout analysieren
- Systemfunktion, Plugin oder individuelle Integration bewerten
- Darstellung auf Desktop und Mobilgeräten testen
Mehrsprachige Shops brauchen mehr als eine deutsche Anpassung
Besonders relevant wird das Thema für Unternehmen, die mehrere europäische Märkte bedienen.
Die harmonisierte Mitteilung steht in den Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung. Betreiber internationaler Shops müssen deshalb darauf achten, dass die richtige Sprachversion im jeweiligen Markt ausgespielt wird. Die EU-Verordnung sieht gerade ein standardisiertes und sprachlich einheitliches Format für den europäischen Binnenmarkt vor.
Bei größeren Shop-Setups entstehen daraus praktische Fragen:
- Welche Storeviews sind betroffen?
- Welche Sprache wird wann ausgespielt?
- Existieren unterschiedliche Checkout-Prozesse?
- Gibt es Ländershops oder Domains mit eigenen Themes?
- Werden Transaktionsmails zentral oder je Markt gepflegt?
Was bei einem deutschen Einzelshop noch eine überschaubare Template-Anpassung sein kann, wird bei zehn Landesversionen schnell zu einem Rollout-Thema.
Shopware, Magento, Shopify und WooCommerce: Was sollte technisch geprüft werden?
Die gute Nachricht: Für die gängigen Shopsysteme lässt sich die neue Pflicht grundsätzlich abbilden. Die weniger romantische Nachricht: „Unser Shopsystem kann das“ ist noch keine Umsetzung. Entscheidend sind Version, Theme, Checkout, Erweiterungen und die konkrete Systemarchitektur.
Shopware 6
Bei Shopware sollte zunächst geprüft werden, ob die verwendete Version beziehungsweise eine Erweiterung die neuen EU-Hinweise bereits unterstützt. Relevant sind insbesondere:
- Storefront und Produktdarstellung
- Checkout unmittelbar vor der Bestellung
- verwendete Themes
- mehrere Verkaufskanäle und Sprachen
- individuelle Checkout-Anpassungen
Für Shopware sind inzwischen spezialisierte Erweiterungen für den EU-Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label verfügbar. Bei Standardshops kann ein Plugin deshalb eine pragmatische Lösung sein. Bei stark individualisierten Projekten sollte trotzdem geprüft werden, ob die Darstellung tatsächlich in allen relevanten Verkaufskanälen funktioniert.
Magento / Adobe Commerce
Adobe Commerce bietet durch seine flexible Architektur gute Voraussetzungen für eine eigene Integration. Besonders relevant sind:
- unterschiedliche Storeviews
- länderspezifische Stores
- Checkout-Customizations
- Headless- oder Hyvä-Frontends
- individuelle Module und Themes
Gerade bei größeren Magento-Projekten ist eine zentrale, kontrollierte Implementierung häufig sinnvoller als eine isolierte Frontend-Erweiterung.
Shopify
Bei Shopify hängt die technische Umsetzung stark vom verwendeten Theme, dem Tarif und den verfügbaren Checkout-Erweiterungsmöglichkeiten ab. Es existieren bereits Apps, die EU-Gewährleistungs- und GARAN-Anforderungen adressieren. Trotzdem sollte geprüft werden:
- Wo wird der Hinweis tatsächlich eingebunden?
- Funktioniert die Integration mit dem eingesetzten Theme?
- Werden Shopify Markets und unterschiedliche Sprachen berücksichtigt?
- Ist die Darstellung auch im tatsächlichen Checkout vorhanden?
WooCommerce
Auch für WooCommerce entstehen erste spezialisierte Erweiterungen. Hier lohnt ein genauer Blick auf deren Reifegrad. Viele Plugins rund um die neuen Anforderungen sind erst seit kurzer Zeit verfügbar. Neben der reinen Funktion sollte deshalb geprüft werden:
- Wird das Plugin aktiv gepflegt?
- Unterstützt es den verwendeten Checkout?
- Funktioniert es mit dem Theme?
- Ist es kompatibel mit Mehrsprachigkeitslösungen?
- Wird die Darstellung auch nach WooCommerce-Updates zuverlässig funktionieren?
ECONSOR-Praxisregel: Ein Plugin ist dann eine gute Lösung, wenn es die Komplexität reduziert. Wenn anschließend fünf Sonderfälle programmiert werden müssen, war es nur ein zusätzlicher Abhängigkeitspunkt.
Standardshop oder individuelle Plattform: Der Aufwand ist sehr unterschiedlich
Zwei Unternehmen können beide „Shopware 6“ einsetzen und trotzdem völlig unterschiedliche Aufwände haben.
Szenario 1: Standardisierter B2C-Shop
Ein Land, eine Sprache, Standard-Checkout, kaum individuelle Anpassungen.
Hier dürfte die Umsetzung vergleichsweise überschaubar sein. Eine vorhandene Systemfunktion oder etablierte Erweiterung kann ausreichen.
Szenario 2: Internationaler Onlineshop
Mehrere Länder, verschiedene Sprachen, unterschiedliche Verkaufskanäle und Storeviews.
Hier sollte die Umsetzung als kleiner Rollout betrachtet werden. Darstellung, Sprache und Checkout müssen in allen relevanten Märkten geprüft werden.
Szenario 3: Individuelle Commerce-Plattform
Headless-Frontend, eigener Checkout, ERP-/PIM-Anbindung, mobile App oder mehrere Frontends.
Hier hilft ein Standardplugin nur begrenzt. Die harmonisierte Mitteilung muss in der eigenen Architektur sauber integriert und anschließend getestet werden.
Was ist mit der Bestellbestätigung?
Die Bestellbestätigung sollte im Rahmen der Umsetzung ebenfalls geprüft werden. In internen technischen Vorbereitungen wird sie häufig gemeinsam mit Produktinformation und Checkout betrachtet.
Die zentrale europäische Vorgabe für den elektronischen Vertragsabschluss liegt allerdings bereits vor der Bestellung. Genau dort verlangt die Richtlinie die klare und hervorgehobene Information.
Deshalb sollte die Bestellbestätigung nicht zum Ersatz für eine korrekte Einbindung im Checkout werden.
Vorgaben technisch im Shop umsetzen
Unsere Experten integrieren freigegebene Vorgaben in Ihren Onlineshop.
- Passenden technischen Lösungsweg auswählen
- Bereitgestellte Inhalte in den Checkout integrieren
- Darstellung über Frontends und Endgeräte hinweg testen
Und was hat das GARAN-Label damit zu tun?
Parallel zum allgemeinen EU-Gewährleistungshinweis führt die EU eine zweite Kennzeichnung ein: das sogenannte GARAN-Label für bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien.
Das betrifft nicht automatisch jedes Produkt.
Relevant wird das Label insbesondere dann, wenn ein Hersteller für ein Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware anbietet und diese Information dem Händler zur Verfügung stellt.
Während der allgemeine Gewährleistungshinweis damit vor allem ein Thema für Shop und Checkout ist, wird das GARAN-Label schnell zu einem Produktdaten-Thema:
- Welcher Hersteller?
- Welches Modell?
- Welche Garantiedauer?
- Welche Produkte sind betroffen?
- Wo liegen diese Informationen im ERP, PIM oder Shop?
→ Mehr zum GARAN-Label erfahren Sie in unserem weiterführenden Artikel: GARAN-Label im E-Commerce: Welche Produkt- und Garantiedaten Shops künftig benötigen
EU-Gewährleistungshinweis
Betrifft grundsätzlich den B2C-Verkauf von Waren.
Allgemeiner Hinweis auf gesetzliche Verbraucherrechte.
Schwerpunkt der Umsetzung: Website und Checkout.
GARAN-Label
Nur bei bestimmten Herstellergarantien.
Produktspezifische Kennzeichnung.
Schwerpunkt der Umsetzung: Produktdaten, PIM, ERP und Shoplogik.
Die häufigsten Fehler, die wir bei der Umsetzung vermeiden würden
Der offensichtlichste Fehler wäre, den neuen Hinweis einfach irgendwo im Footer abzulegen.
Problematischer sind aber die weniger sichtbaren Fälle: Der Desktop-Checkout wird angepasst, der mobile Checkout nicht. Der deutsche Store funktioniert, Österreich und Frankreich bleiben unverändert. Das Standardtheme enthält den Hinweis, ein individueller Landingpage-Checkout aber nicht.
Auch die Vermischung von Gewährleistung und Garantie ist riskant. Beide Begriffe werden im Alltag gern synonym verwendet, rechtlich und technisch geht es jedoch um unterschiedliche Sachverhalte.
Und schließlich sollte die Umsetzung getestet werden. Nicht nur optisch, sondern entlang einer echten Bestellung.
Denn der schönste Compliance-Hinweis hilft wenig, wenn er durch ein Checkout-Plugin zwei Sekunden vor dem Go-live wieder verschwindet. Software besitzt schließlich ein bemerkenswertes Talent dafür, genau jene Sonderfälle zu finden, die niemand getestet hat.
Was Shopbetreiber jetzt tun sollten
Der 27. September 2026 liegt nah genug, um das Thema nicht mehr in die Kategorie „kümmern wir uns später darum“ zu schieben. Sinnvoll ist ein kompakter technischer Check:
- Betroffenheit klären: Werden Waren an Verbraucher verkauft?
- Shoplandschaft erfassen: Welche Länder, Sprachen, Storeviews und Frontends gibt es?
- Checkout prüfen: Wo kann die harmonisierte Mitteilung unmittelbar vor der Bestellung eingebunden werden?
- Systemlösung bestimmen: Nativ, Plugin/App oder individuelle Integration?
- GARAN separat prüfen: Gibt es Produkte mit entsprechenden Herstellergarantien?
- Umsetzung testen: Desktop, Mobile, Sprachen, Verkaufskanäle und tatsächliche Bestellung.
Je komplexer die Commerce-Landschaft, desto früher sollte die Prüfung stattfinden.
Ein einzelner deutscher Standardshop lässt sich vergleichsweise schnell anpassen. Bei mehreren Ländern, individuellen Checkouts, Headless-Frontends oder mobilen Apps sollte die Änderung dagegen als kleiner technischer Rollout geplant werden.
Was ECONSOR dabei übernimmt
Wir beraten Unternehmen nicht rechtlich darüber, ob eine bestimmte Formulierung im Einzelfall rechtskonform ist. Dafür sind Rechtsberatung oder spezialisierte Kanzleien die richtigen Ansprechpartner. Unsere Aufgabe beginnt dort, wo aus der Vorgabe eine funktionierende digitale Lösung werden muss.
Wir prüfen bestehende Shopware-, Magento-/Adobe-Commerce-, Shopify- und WooCommerce-Shops, identifizieren die betroffenen Stellen in Storefront und Checkout und bewerten, ob eine vorhandene Systemfunktion, ein Plugin oder eine individuelle Integration sinnvoll ist.
Bei internationalen oder komplexen Commerce-Plattformen betrachten wir zusätzlich Verkaufskanäle, Storeviews, Sprachen, individuelle Frontends und bestehende Erweiterungen.
Denn am Ende entscheidet nicht, ob irgendwo im Projektboard „EU-Gewährleistung umgesetzt“ steht. Entscheidend ist, dass der Hinweis an jeder relevanten Stelle tatsächlich funktioniert.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere praktische und technische Einordnung der zum Veröffentlichungszeitpunkt bekannten Anforderungen wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtliche Anforderungen und deren Anwendung im konkreten Einzelfall sollten mit entsprechend qualifizierter Rechtsberatung geprüft werden.
