Top 3: Die wichtigsten rechtlichen Unterschiede zwischen B2B und B2C
Wo weichen Rechtspflichten und Regelungsmöglichkeiten ab?
Das Online-Business wächst rasant. B2C boomt und auch B2B zieht in Windeseile nach. Allerdings gibt es mit die größten Unterschiede zwischen B2B und B2C im rechtlichen Bereich, die man im E-Commerce unbedingt beachten muss. ECONSOR klärt auf.
Wieso gibt es überhaupt Unterschiede zwischen B2B und B2C?
Bei einem B2B-Geschäft ist die Basis folgende: Der Online-Händler ist Verkäufer und der Käufer Endverbraucher. Online-Händler sind Sie nach dem Gesetz, wenn Sie bei der Durchführung eines Rechtsgeschäfts eine selbstständige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben. Ihr Käufer ist eine Privatperson, deren Kaufabsicht weder selbstständig beruflich oder gewerblich initiiert ist.
Der Verbraucher als Privatperson wird vom Gesetz, besonders bei Fernabsatz, verstärkt geschützt, da man davon ausgeht, dass dieser ein höheres Schutz- und Informationsbedürfnis besitzt. Bei vertraglichen Beziehungen zwischen zwei Unternehmen geht der Gesetzgeber nicht von dieser erhöhten Schutzbedürftigkeit aus, was sich in gravierenden rechtlichen Unterschieden in Bezug auf Gestaltung und Regelungsmöglichkeiten auswirkt.
Der Verbraucher im B2C genießt einen wesentlich höheren gesetzlichen Schutz für Käufe, als das einem Unternehmen zugestanden wird. Ihre Pflichten als B2C-Online-Händler sind wesentlich starrer, der B2B-Online-Handel hat da deutlich liberalere Vorgaben.
Julian Wottawa, Teamleiter unserer Magento-Agentur
Die Top 3 Unterschiede zwischen B2B und B2C
1. Fernabsatzliche Informationspflicht
Ein Fernabsatzgeschäft bezeichnet einen Kauf, der nur mithilfe von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Also darf zwischen Ihnen und Ihrem Käufer kein persönlicher Kontakt zustande gekommen sein, was ja bei einem Online-Business meistens der Fall ist.
Das Fernabsatzgesetz bindet die Online-Händler an die Erfüllung Ihrer Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern. Aber auch im B2B gibt es Auflagen.
Dem Verbraucher müssen Sie umfassende Informationen zukommen lassen über Produkt, Preis, Lieferzeit, Garantie, Gewährleistungsrecht und natürlich Ihre Kontaktdaten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer muss enthalten sein wie auch ein Hinweis, ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen. Sollten Ihre Preise einer Mengendegression unterliegen, müssen Sie dies auch verständlich kommunizieren. Weiterhin müssen die von Ihnen akzeptierten Zahlungsmittel und eventuelle Lieferbeschränkungen transparent sein.
Wenn Ihr Besucher nun bestellt, müssen ihm Ihre AGB sowie eine Widerrufsbelehrung als PDF oder per E-Mail zur Verfügung stehen.
Im B2B gestaltet sich dieser Punkt wesentlich einfacher. Sie müssen weder informatorische oder gestalterische Handlungen vornehmen und auch nicht über Ihre Zahlungsmittel oder Liefereinschränkungen informieren. Es müssen nach einer Bestellung keine AGB bestätigt werden und auch die anderen Vorgaben für Verbraucher kommen nicht zum Tragen.
Handlungsobliegenheiten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern
Das ist ein Punkt bei dem, unabhängig von einem Kauf an Verbraucher oder Unternehmen, beide vom Gesetz Auflagen bekommen.
Es dreht sich hierbei um:
- Eine unverzügliche Bestellbestätigung nach dem Kauf
- AGB stehen sicht- und speicherbar zur Verfügung
- Informationen über die Schritte bis zum tatsächlichen Vertragsabschluss
- Angaben zur Speicherung und Abrufbarkeit des Vertragstextes der Bestellung
- Welche Sprachen für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehen
- Offenlegen aller Verhaltensweisen für den Kauf vor der Bestellung
2. Das Widerrufsrecht
Als Verbraucher können Sie nach geltendem Recht grundlos innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag auflösen. Somit sind Sie natürlich auch zum Einräumen dieses Widerrufsrechts verpflichtet. Der Käufer muss dann nur eine Erklärung gegenüber dem Unternehmen abgeben. Und Sie müssen dann den Kaufpreis inklusive der Versandkosten nach Erhalt der Rücksendung an den Verbraucher erstatten.
Sie sind sogar verpflichtet, den Verbraucher hierüber doppelt zu informieren. Dafür binden Sie in Ihren Online-Shop die Widerrufsbelehrung zusammen mit dem Widerrufsformular in Ihren Footer ein. Weiterhin müssen Sie diese dem Verbraucher nach Vertragsabschluss auf einem Datenträger zur Verfügung stellen.
Für Ihr B2B gelten weder die Bestimmungen des Widerrufsrechts noch haben Sie eine Informationspflicht. Auch ist eine Lösung vom Vertrag ohne Angabe von Gründen so nicht möglich. Hier könnte das Gesetz nur in Bezug auf einen Schadensersatz oder einem besonderen Grund für eine Rückabwicklung zustimmen.
Online-Shops, die sich sowohl an Verbraucher als auch an unternehmerische Käufer richten, sollten im Zweifel alle Vorgaben des Verbraucherrechts einhalten. So sind Sie auf der sicheren Seite!
Karl-Heinz Harris, Teamleiter unserer Shopware-Agentur
3. Das Gewährleistungsrecht
Dieses Recht tritt in Kraft, wenn der Käufer einen Mangel des Produktes nachweisen kann. Es handelt sich hier um die gesetzliche Haftung für Produktlieferungen, die weitreichend sein können. Angefangen bei Nachlieferungen oder Verbesserungsansprüchen können diese Ansprüche bis hin zu Schadensersatzforderungen gehen.
Für Käufe von Verbrauchern lässt Ihnen der Gesetzgeber keinen Spielraum. Hier dürfen Sie zulasten Ihrer Käufer noch nicht einmal eine Modifikation ins Auge fassen. Weder dürfen Sie an den Verjährungsfristen schrauben noch überhaupt Einschränkungen vornehmen.
Anders für Verkäufe an ein Unternehmen. Hier dürfen Sie Ihre Gewährleistung beträchtlich einschränken. So dürfen Sie zum Beispiel die Verjährung auf ein Jahr beschränken und sogar eine Gewährleistung bei Mangel ablehnen, wenn dieser Ihnen nicht umgehend nach Erhalt angezeigt worden ist.
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