Effizientes Retargeting auf Facebook: Mit dem Facebook-Pixel

Was ist ein Facebook-Pixel

Bei einem Facebook-Pixel handelt es sich um einen Codeausschnitt, welcher auf der eigenen Webseite platziert werden kann. Ziel ist es damit Conversions zu melden, Zielgruppen zu erstellen und umfassende Statistiken über die Nutzung der Webseite zu erhalten. Als Experten im Online Marketing beraten wir Sie gerne umfassend für Ihre Retargeting-Kampagne.

Auf Facebook kann pro Konto ein JavaScript Facebook-Pixel erstellt werden. Dadurch kann der sogenannte “Base-Code” kopiert und auf allen Seiten der eigenen Webseite im Header eingefügt werden. Im Anschluss können Events oder Custom Conversions erstellt werden.  Hierfür bietet Facebook eine Liste mit Standard Events und den dazugehörigen Code-Schnipseln. Diese werden in den Base-Code integriert und ermöglichen dadurch das entsprechende Tracking.  

Welche Möglichkeiten bietet ein Facebook-Pixel:

  • Messen geräteübergreifender Conversions: Es kann ermittelt werden welche Geräte der Benutzer wechselt, bevor er eine Conversion durchführt.
  • Optimierung der Personenauswahl zur Ansicht von Werbeanzeigen: Das  Sicherstellen, dass Werbeanzeigen von den Personen gesehen werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine gewünschte Handlung ausführen, z. B. einen Einkauf tätigen oder ein Formular ausfüllen.
  • Automatisches Erstellen von Zielgruppen für Webseitenbesucher, zur erneuten Ansprache: Das Erstellen von Custom Audiences für Personen, die spezifische Handlungen auf der Webseite vornehmen. Beispielsweise das Besuchen einer Produktseite, das Hinzufügen eines Artikels zum Warenkorb, der Kauf eines Produkts.
  • Lookalike Audiences erstellen: Das Finden von Personen, die Ähnlichkeiten zu bestehenden Kunden aufweisen.
  • Zielgruppenstatistiken: Das Erhalten von ausführlichen Statistiken zu Besuchern der eigenen Webseite.

Diese Möglichkeiten bedeuten im Bereich Marketing-Kampagne folgendes:

  • Nachverfolgung von Conversions für die folgenden drei Werbeziele:
    • Das Bewerben von Beiträgen
    • Steigern der Besucherzahlen auf der eigenen Webseite
    • Steigern der Conversions auf der eigenen Webseite
  • Erstellung von Audiences
    • Alle Personen die die eigene Webseite besucht haben in einem bestimmten Zeitraum
    • Personen die eine bestimmte Webseite besuchen
    • Personen die ausschließlich bestimmte Webseiten besuchen
    • Personen die die eigene Webseite in einem bestimmten Zeitraum nicht besucht haben
    • Personen die bestimmte Standardereignisse ausgelöst haben
  • Optimierung der eigenen Anzeige auf Facebook
    • Hierbei wird die Anzeige an die festgelegte Audience gezeigt, also Personen die mit größter Wahrscheinlichkeit eine gewünschte Handlung ausführen. Zusätzlich kann ermittelt werden, zu wie vielen Einkäufen die Anzeige führte.
  • Auswahl von Zielgruppen für verschiedene Ziele
    • Auswahl bestimmter Zielgruppen und/oder Lookalike Audiences für eine Kampagne.
    • Dadurch können bspw. auch spezifische Zielgruppen für eine Anzeige oder Kampagne vergrößert werden.
    • Zum Beispiel können bestehende Kunden von einer Kampagne zur Neukundengewinnung ausgeschlossen werden.
  • Erreichen von ehemaligen Kunden oder Newsletter Abonnenten
    • Facebook kann durch die Abgleichsfunktion, die verschlüsselten Kundendaten wie z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer mit Personen auf Facebook abgleichen und dadurch die Zielgruppe einer Anzeige oder Kampagne um diese erweitern.

Erstellung und Implementierung des Facebook-Pixels

Bei der Implementierung des Facebook-Pixels stehen wir Ihnen als Social-Media-Agentur gerne zur Verfügung.

  1. Facebook-Pixel auf Facebook erstellen lassen und installieren
  2. Funktionsfähigkeit des Pixels überprüfen
  3. Standardereignisse hinzufügen
  4. Nutzung der Optimierung und Tracking für Werbeanzeigen

Sofern der ehemalige Conerversion-Pixel verwendet wurde, sollte ein Upgrade durchgeführt werden, da Facebook den Conversion Tracking Pixel Anfang 2017 entfernt hat oder dies noch tun wird.

Rechtliches

Verschiedene Kanzleien und Anwälte geben ergänzend folgende rechtliche Informationen:

  • Grundsätzlich gilt das Telemediengesetz (TMG) auf Webseiten
  • Mit dem Facebook-Pixel kommt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hinzu, da durch einen Facebook-Pixel Daten erfasst bzw. Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden und mit Nutzerprofilen oder Kundenkonten verknüpft werden
  • Nach dem TMG reicht das ausführliche Informieren der Nutzer in den Datenschutzerklärungen mit der Möglichkeit eines Opt-outs aus.
  • Das BDSG gibt vor, dass der Nutzer einwilligen muss. Die Einwilligung muss vor Erhebung der Daten eingeholt werden. Dabei ist ein aktives Opt-in des Nutzers erforderlich.
  • Es wird davor gewarnt, dass es trotzdem verbleibende Risiken gibt.

Auch Facebook fragt im Rahmen der Pixel Erstellung “Bedingungen für die Besuchsaktionsauswertung” ab, denen zuvor zugestimmt werden muss.

Darunter zählen die Zustimmung, dass:

  • ein eindeutiger und deutlich sichtbarer Link von jeder Webseite, auf der sich von Facebook erzeugte Pixel für derartige Funktionen befinden, auf die Datenschutzrichtlinie verweist, in der klar erläutert wird:
    • dass dritte Cookies, Web Beacons und ähnliche Technologien verwendet werden können, um Informationen von der eigenen Webseite und anderen Stellen im Internet zu erfassen oder zu erhalten und diese Informationen dann zu nutzen, um Bewertungsdienste und auf Zielgruppen ausgerichtete Werbeanzeigen anzubieten,
    • wie Nutzer dem Erfassen und der Nutzung von Informationen für auf Zielgruppen ausgerichtete Werbeanzeigen widersprechen können und
    • wo Nutzer auf einen Mechanismus zugreifen können, um eine solche Auswahl zu treffen.
  • Im Zusammenhang mit Apps: ein eindeutiger und deutlich sichtbarer Link, der in den App-Einstellungen oder in jedweder Datenschutzrichtlinie und aus jedem Shop bzw. von jeder Webseite aus, in der/dem die App integriert ist, leicht zugänglich ist; dieser Link verweist auf den Abschnitt der Datenschutzrichtlinie, in der klar erläutert wird,
    • dass dritte Informationen von der App und anderen Apps erfasst bzw. erhalten  werden können und diese Informationen dann genutzt werden können, um Bewertungsdienste und auf Zielgruppen ausgerichtete Werbeanzeigen anzubieten,
    • wie und wo Nutzer dem Erfassen und der Nutzung von Informationen für auf Zielgruppen ausgerichteten Werbeanzeigen widersprechen können.
  • keine Informationen zu Kindern unter 13 Jahren wissentlich oder fahrlässig mit Facebook geteilt werden, die Daten zu Gesundheit, Finanzen oder anderen sensiblen Bereichen enthalten.

 

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